Ein Gutachten in Kaskofällen ist für Versicherungen meist mit viel höheren Kosten verbunden als eine Schadenskalkulation (Kostenvoranschlag).
Eine vollständig dokumentierte Schadenkalkulation nach Herstellervorgaben ist völlig ausreichend und bei den Versicherungen gerne gesehen. Eine schnelle Abwicklung ist dann die Konsequenz. Es entstehen absolut vertretbare Kalkulationskosten im Vergleich zu einem Gutachten. Die Schadenhöhe unterscheidet sich dabei nicht.
Vorsicht ist vor allem bei Kaskoschäden (Teil-/Vollkasko) geboten.
Bei diesen Fällen hat die Versicherung ein Weisungsrecht; beauftragen Sie eigenwillig einen Gutachter, zahlen Sie ihn am Ende selbst.
Ihre Versicherung entscheidet darüber, ob bei einem Kaskoschaden ein Sachverständiger benötigt wird – wenn ja, wird er auch von Ihrer Versicherung beauftragt.
Mit einem Kostenvoranschlag sind Sie auf der sicheren Seite, da die Kosten für die Versicherung absolut vertretbar sind.