Häufig gestellte Fragen
Wir haben wichtige Begriffe rund ums Kfz-Gutachten mit einfachen Erklärungen für Sie zusammengestellt. Viele dieser Fragen hören wir oft am Telefon oder im Gespräch. Vielleicht ist auch etwas dabei, das Ihnen weiterhilft – denn bei Gutachten tauchen oft Fachwörter auf, die verwirrend sein können.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, wird das Gutachten von der gegnerischen Versicherung gezahlt.
Der Begriff Sachverständiger kommt von Sachverstand.
– Kompetenz im Kfz-Unfallwesen mit nachweisbarer Qualifikation durch einen Meisterbrief oder ein Studium mit Abschluss im Kraftfahrzeugwesen.
– Unabhängig und neutral, Empfehlungen der gegnerischen Versicherung soll man nicht zustimmen.
Ja, diese nimmt dem Geschädigten die Angst, das Sachverständigengutachten selbst zahlen zu müssen.
Ja, ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht ist ratsam und wird von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Dieser sorgt für die Durchsetzung sämtlicher Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Abrechnung auf Basis des Schadengutachtens, netto.
Bei einem echten Totalschaden, (Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert) im Haftpflichtschadenfall, haben Sie die Möglichkeit ihr Fahrzeug dennoch reparieren zu lassen. Die brutto Reparaturkosten dürfen max. 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In diesem Fall muss der Reparaturweg mit dem Gutachten übereinstimmen.
Ihr Fahrzeug wird nach einer Unfallschadenreparatur weniger Wert sein als ein gleichwertiges Fahrzeug ohne Unfallschaden.
Bei Fahrzeugen bis 3 Jahre und/oder einer Laufleistung unter 100.000 KM kann daher ein Anspruch auf Wertminderung gestellt werden.
Fremdverschulden. Ihr Fahrzeug wurde durch einen Unfallgegner beschädigt.
-Vandalismus
-Ihr Fahrzeug wurde beschädigt, der Unfallgegner hat Fahrerflucht begangen.
-Selbstverschulden ( Leitplanke, Garageneinfahrt, Hauswand etc.
-Hackerangriff auf Fahrzeugelektronik
-Wildunfallschaden
-Hagel oder Unwetterschaden
-Brandschaden
-Diebstahl von Fahrzeug oder Fahrzeugteilen
-Tierbiss / Marderschaden
-Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheibe, Beleuchtung, Spiegelglas)
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht eine Nutzungsausfallentschädigung in monetärer Form oder in Form eines Ersatzfahrzeugs geltend zu machen.
Der Wert, den man für die Wiederbeschaffung eines gleichen Fahrzeugs im unbeschädigtem Zustand aufbringen müsste.
– Wenn die brutto Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen am Fahrzeug so erheblich sind, dass die Wiederherstellung des vorherigen Zustands mit unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden wäre.
Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, welcher nötig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug (nach der Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens) zu beschaffen.
Die Wiederbeschaffungsdauer wird in der Regel mit 10-14 Tagen bemessen, exotische Fahrzeuge sind hier die Ausnahme, bei diesen kann der Zeitraum erweitert werden.