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Häufig gestellte Fragen

Wir haben wichtige Begriffe rund ums Kfz-Gutachten mit einfachen Erklärungen für Sie zusammengestellt. Viele dieser Fragen hören wir oft am Telefon oder im Gespräch. Vielleicht ist auch etwas dabei, das Ihnen weiterhilft – denn bei Gutachten tauchen oft Fachwörter auf, die verwirrend sein können.

Abrechnung des NETTO Schadensbetrages. (Abzüglich der Selbstbeteiligung bei Selbstverschulden.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden im Haftpflichtschadenfall haben Sie die Möglichkeit ihr Fahrzeug dennoch reparieren zu lassen. Die brutto Reparaturkosten dürfen bis 130% des Wiederbeschaffungswert betragen.

Ihr Fahrzeug wird nach einer Unfallschadenreparatur weniger Wert sein als ein gleichwertiges Fahrzeug ohne Unfallschaden.

Bei Fahrzeugen bis 3 Jahre und/oder einer Laufleistung unter 100.000 KM kann daher ein Anspruch auf Wertminderung gestellt werden.

Fremdverschulden. Ihr Fahrzeug wurde durch einen Unfallgegner beschädigt.

-Vandalismus
-Ihr Fahrzeug wurde beschädigt, der Unfallgegner hat Fahrerflucht begangen.
-Selbstverschulden ( Leitplanke, Garageneinfahrt, Hauswand etc.
-Hackerangriff auf Fahrzeugelektronik

-Wildunfallschaden
-Hagel oder Unwetterschaden
-Brandschaden
-Diebstahl von Fahrzeug oder Fahrzeugteilen
-Tierbiss / Marderschaden
-Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheibe, Beleuchtung, Spiegelglas)

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht einen Nutzungsausfall in monetärer Form oder in Form eines Ersatzfahrzeugs geltend zu machen. Dies gilt für die Zeit der Reparatur oder im Totalschadenfall für gesamte Zeit der Schadenabwicklung.

Der Wert, den man für die Wiederbeschaffung eines gleichen Fahrzeugs im unbeschädigtem Zustand aufbringen müsste.

Wenn die brutto Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen am Fahrzeug so erheblich sind, dass die Wiederherstellung des vorherigen Zustands mit unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden wäre.

Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, welcher nötig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug (nach der Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens) zu beschaffen.

Die Wiederbeschaffungsdauer wird in der Regel mit 10-14 Tagen bemessen, exotische Fahrzeuge sind hier die Ausnahme, bei diesen kann der Zeitraum erweitert werden.

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